Jeder, der als Urheber, also Texter oder Komponist, seine Songs verkauft, erhält Zahlungen aufgrund des Urheberrechtes. Die jeweiligen Portale melden deine Verkäufe direkt an die Urheberrechtsgesellschaften wie z.B. GEMA, SUISA, AKM, etc., welche wiederum die Zahlungen zu dir weiterleiten. Voraussetzung ist natürlich, dass du Mitglied in einer dieser Verwertungsgesellschaften bist. Eine Mitgliedschaft ist aber nicht zwingend erforderlich. Du kannst deine Songs auch bei uns verkaufen, wenn du kein GEMA-Mitglied bist. Solltest du lizenzpflichtige Musik zum Download einstellen, verringert sich die Ausschüttung um die Lizenzgebühren, die von den einzelnen Portalen in Ansatz gebracht werden.
Wie verhält es sich mit Urheberrechtsabgaben und der GEMA?
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