Erklärung
wir erklären ausdrücklich zu der durchzuführenden Bestellung alle erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte bzw. Lizenzrechte zu besitzen oder die erforderliche Genehmigung Dritter eingeholt zu haben,dass wir Eigentümer aller Tonträger sind, die wir der HOFA GmbH zum Zwecke der Herstellung und Überspielung von Tonträgern überlassen haben, und dass unser Eigentum daran durch Rechte Dritter nichtbeeinträchtigt ist. Wir erklären ferner, dass wir Inhaber der in keiner Weise beschränkten Verwertungsrechte der auf diesen Tonträgern befindlichen Aufführungen und / oder Vorträgen sind, soferndiese Rechte nicht von einer Urheberrechtsgessellschaft wahrgenommen werden. Wir versichern ferner, dass wir die Verwertungsrechte aller Art an dem graphischen Material besitzen, welches wir der HOFA GmbH zur Herstellung von Taschen und Etiketten bzw. CD- Booklets o.ä. überlassen haben. Das gilt auch für Texte, Aufsätze, literarische Werke aller Art, die auf unsere Veranlassung auf den Plattentaschen bzw. CD-Booklets o.ä. verwendet werden sollen. Werden Warenzeichen auf den Etiketten, Plattentaschen bzw. CD-Booklets o.ä. verwendet, haften wir für deren Zulässigkeit, Bestand und Gültigkeit.
Wir stehen dafür ein, daß wir die uneingeschränkten Urheberrechte an den übergebenen Fotos besitzen und dass wir darüber verfügen können. Sofern wir nicht der Urheber der übergebenen Fotos sind, erklären wir, dass wir beauftragt und bevollmächtigt sind, die Rechte des Urhebers wahrzunehmen und darüber zu verfügen. Wir erklären außerdem, daß bei der Überlassung von Fotos Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden, sofern auf den übergebenen Fotos Personen oder dem Urheberrechtsschutz eines Dritten unterliegende Gegenstände abgebildet sind. Ferner haften wir dafür, dass die Verwertung mit Einwilligung des Betreffenden geschieht. Bei Reklamationen der Anpressungen bei Vinyl werden alle vorherigen Liefertemine unwirksam und müssen neu vereinbart werden, da es zu Verzögerungen kommen kann. Wir bestätigen, dass alle oben gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die HOFA GmbH nicht dafür verantwortlich ist, die Echtheit der gemachten Angaben zu überprüfen und daher hierfür nicht haftbar und verantwortlich gemacht werden kann. Für den Fall einer Inanspruchnahme von HOFA GmbH infolge einer Verletzung von Rechten Dritter verpflichtet sich der Auftraggeber, HOFA GmbH von Ansprüchen Dritter in vollem Umfang freizustellen und insbesondere die erforder- lichen Kosten einer Rechtsverfolgung zu erstatten. Wir stellen die Firma HOFA GmbH Lußhardtstr. 1, 76689 Karlsdorf von jetzigen oder späteren Forderungen der GEMA oder anderer ähnlicher Organisationen im Zusammenhang mit diesem erstellten Auftrag frei. Jetzige oder spätere Forderungen seitens der GEMA an die Firma HOFA GmbH Lußhardtstr. 1, 76689 Karlsdorf in Zusammenhang mit diesem erteilten Auftrag, werden von uns in vollem Umfang übernommen.
Erklärung für DVD
Rechte zur Vervielfältigung, Copyright, Autorenrechte oder sonstige Rechte für eine DVD Ich/wir nehmen zur Kenntnis, dass ohne eine vorliegende Anmeldebestätigung bzw. GEMA-Freistellung eine Auslieferung der Ware seitens der GmbH nicht erfolgen kann. Der Auftraggeber sichert der HOFA GmbH ebenso zu, das Recht zur Verwendung aller Ton-, Bild- und Datenaufzeichnungen an der genannten DVD sowie sonstiger Aufzeichnungen und Aufnahmen sowie eingetragener verwendeter Warenzeichen zu besitzen. Ebenfalls sichert er zu, alle Urheber- und Leistungsschutzverguetungen an die zustaendigen Stellen abgefuehrt zu haben oder aufgrund der vorliegenden Freistellung/Anmeldebestätigung seitens der GEMA dies nach Rechnungserhalt umgehend zu veranlassen. Sollte von der Verwertungsgesellschaft der Rechtenachweis verlangt werden, ist der Lizenznehmer verpflichtet, diesen Nachweis zu erbringen. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Bild-in Verbindung mit Tondaten. Eine gesamtschuldnerische Haftung seitens der HOFA GmbH ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde und die GmbH als Gesamtschuldner einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden sollten, ist der Kunde der GmbH gegenueber im Innenverhaeltnis voll ausgleichspflichtig. Unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprueche und Rechte wird der Auftraggeber die HOFA GmbH von allen gegen diese erhobenen Anspruechen Dritter wegen der im Rahmen dieses Auftrags erfolgten Verwendung der Ton-, Bild- und Datenaufzeichungen einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Dies schließt vor allem Forderungen und Klagen nationaler oder internationaler Urheberrechtsgesellschaften oder entsprechender Organisationen aus behaupteter oder tatsaechlicher Verletzung der Rechte einschließlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten ein.
